17 Feb. Niedersächsisches Justizgesetz soll geändert werden

Die neuen Regelungen des vom Bundesgesetzgeber verabschiedeten und hoch kontroversen Gerichtsdolmetschergesetzes müssen nun in den Ländern umgesetzt werden.

Dazu hier die Stellungnahme des Landesverbandes Nord im BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer):

STELLUNGNAHME ÄNDERUNGSENTWURF NJG –
BEEIDIGUNG/ERMÄCHTIGUNG SPRACHMITTLER
(DOLMETSCHER/ÜBERSETZER)
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Obst,
wir erhielten von Ihnen am 20. Januar 2023 den Änderungsentwurf für das
Niedersächsische Justizgesetz, das nach der Verabschiedung und Änderung des
Gerichtsdolmetschergesetzes entsprechend anzupassen ist.
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, uns als zuständige berufsständische Vertreter
für Niedersachsen aus unserer Sicht als Dolmetscher und Übersetzer dazu äußern
zu können. Unsere Stellungnahme zu den wichtigsten Punkten finden Sie weiter
unten, wir bitten um Beachtung und verweisen zudem an dieser Stelle auf unsere
Stellungnahme zum Thema vom August 2022. Dort sind auch weitere Punkte
aufgelistet, die für unsere Berufe von Bedeutung sind.
Wir befürworten grundsätzlich ein für alle professionell tätigen Sprachmittler
einheitliches und bundesweit gültiges Gesetz. Das liegt aber nach Einführung und
Änderungen des Gerichtsdolmetschergesetzes GDolmG bedauerlicherweise nicht
vor. Jedes Bundesland sieht aktuell seine eigenen Regelungen vor, was den
bisherigen Flickenteppich nach unserem Empfinden weiter befördert. Sollten Sie
über den Bundesrat sinnvolle und notwendige Änderungen zu diesem GDolmG
anstreben, stehen wir gerne als fachliche Beratung zur Verfügung.
Unsere Hauptkritikpunkte zu den von Ihnen angestrebten Änderungen des
Niedersächsischen Landesjustizgesetzes nun wie folgt:
· Wir sind für einen uneingeschränkten Bestandsschutz für bereits in
Niedersachsen beeidigte Dolmetscher (außer für Gerichte) und Übersetzer. Es
gibt nach unserem Dafürhalten keinen sachlichen Grund diesen
Bestandsschutz zu verweigern.
· Wir sind gegen eine sachgrundlose Befristung von Wieder- und
Neubeeidigungen sowie von Wieder- und Neuermächtigungen. Es gibt keinen
sachlichen Grund, weswegen für Sprachmittler eine Befristung zur Ausübung
ihrer beruflichen Tätigkeit eingeführt werden soll. Dies schränkt uns und
unsere Kollegen in Ihrer Berufsausübung unseres Erachtens unrechtmäßig
ein. Man befristet ja auch nicht die Gültigkeit beispielsweise der
Abschlussprüfung eines Verwaltungsfachangestellten oder die Zulassung
eines Rechtsanwalts.
· Unsere Kollegen Gebärdensprachdolmetscher GSD sind keine gesondert zu
nennende Berufsgruppe, es widerspricht nach unserem Verständnis dem
inklusiven Gedanken, dass man ihren Beruf anders behandeln sollte. Siehe
dazu auch unsere Stellungnahme von August 2022 sowie die Stellungnahme
der GSD-Verbände sowie unseres Dachverbands.
· Wir sind gegen eine Schlechterstellung der in Niedersachsen beeidigten und
ermächtigten Dolmetscher (außer für Gerichte) und Übersetzer. In der Freien
und Hansestadt Hamburg beispielsweise gibt es (außer für die Beeidigungen
gemäß GDolmG) auch im geänderten Landesgesetz keinerlei Befristungen für
uns betroffene Sprachmittler; wer hier einmal für die Hamburger Behörden
vereidigt und/oder ermächtigt wurde, bleibt dies auch.
Wir stehen Ihnen für Rückfragen und fachliche Hinweise gerne zur Verfügung. Sie
erreichen die Unterzeichnete per E-Mail unter vorsitz@nord.bdue.de oder
telefonisch in Hamburg unter 040 2198 2698.
Wer sind wir? Unser Dachverband, der Bundesverband der Dolmetscher und
Übersetzer e.V. (BDÜ) ist mit über 7 500 Mitgliedern der größte deutsche
Berufsverband der Branche. Er repräsentiert damit gut 80 Prozent aller
organisierten Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland und ist Ansprechpartner
für Handel, Industrie, Politik und Ausbildungswesen. Der BDÜ vertritt seit über 60
Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern – sowohl in Deutschland
als auch international.
In den vier Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-
Holstein sind wir als BDÜ Landesverband Nord e.V. mit unseren über 500
Mitgliedern zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Catherine Stumpp
1. Vorsitzende

Mehr Informationen:

https://nord.bdue.de/ueber-uns/bestandsschutz-und-gdolmg

Auch zu einer Stellungnahme aufgefordert: die Gewerkschaft ver.di

https://nds-bremen.verdi.de/nds-bremen

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