Frequently asked Questions

häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

FAQ

Was Sie schon immer über technische Übersetzungen wissen wollten – aber sich nicht zu fragen trauten

Antwort: Es gibt eine große Zahl von Programmen, mit denen sich Texte vollautomatisch übersetzen lassen. Für die Erstellung professioneller Texte ist es heute am effektivsten, Datenbank-gestützte Translation Memories einzusetzen, die es ermöglichen, die vom Übersetzer gewählte Terminologie und Phraseologie systematisch bei der Übersetzungsarbeit zu erfassen, die dann bei Bedarf abgerufen oder automatisch eingefügt werden kann. Moderne Systeme integrieren auch maschinelle Übersetzungswerkzeuge wie Google Translate und weitere automatische Recherche-Tools zur Beschleunigung des Arbeitsprozesses als Plugins.

Wir bieten grundsätzlich einen projektbezogenen Festpreis an, den Sie bequem budgetieren können. Als Berechnungsgrundlage dient die Wörterzahl der zu übersetzenden Dokumente. Wiederholungen werden rabattiert. Bei Urkunden kommt der Formatierungsaufwand hinzu. Unsere Angebote enthalten die Leistungen Übersetzung (70 %), inhaltlich-sachliche Überprüfung (25 %) und Endkontrolle (5 %). Unser Mindestpreis pro Projekt liegt zur Zeit bei 60 Euro netto. Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an!

Wichtig: Wir brauchen für unsere Kalkulation Ihre Dokumente, und zwar möglichst als Textdokument, beispielsweise MS Word oder Libre Office. PDFs können wir natürlich auch verarbeiten, das macht aber mehr Aufwand und das Layout muss von Hand rekonstruiert werden.

Eine typische Tagesleistung eines sorgfältig arbeitenden professionellen Übersetzers liegt bei ca. 2.000 Wörtern, wenn es sich um durchschnittlich anspruchsvolle Fachtexte handelt. Kreativtexte brauchen natürlich länger. Die Zweitkorrektur nach dem Vier-Augen-Prinzip und die formale Endkontrolle nehmen dann noch einmal ca. drei Stunden in Anspruch.

Wichtig ist ein schneller Informationsfluss zwischen Übersetzer und Auftraggeber. Bei den meisten Projekten haben wir inhaltliche Rückfragen, und je schneller wir eine Rückmeldung von unserem Kunden bekommen, desto besser. Da die meisten Übersetzungen bei uns im Haus bearbeitet werden, entfallen zusätzliche Weiterleitungen an externe Übersetzer, wenn es um unsere „Haussprachen“ Englisch, Spanisch und Französisch geht.

Ihre Dokumente sieht außer dem Übersetzer und unserer Projektleiterin niemand. Bei Mailversand empfehlen wir, die Dokumente zu zippen (in Windows Rechtsklick auf die Datei(en), dann Senden an ZIP-komprimierter Ordner). Das verringert die Gefahr, dass Unbefugte im Internet mitlesen. Kommerzielle Zip-Programme (7-Zip, WinRAR) bieten zusätzlich einen Passwortschutz.

Nein, Übersetzerinnen arbeiten schriftlich und Dolmetscherinnen mündlich. Natürlich übersetzen Dolmetscher auch mal und Übersetzer dolmetschen gelegentlich. Aber ein Konferenzdolmetscher braucht ganz andere Fähigkeiten wie z. B. blitzschnelles Reaktionsvermögen und selbstbewusstes Auftreten vor Publikum. Dieses witzige Video bringt die Sache noch mal auf den Punkt. Und hier sehen Sie eine gestellte gedolmetschte Gerichtsverhandlung.

Strafbarkeit bei unbefugter Führung

Anders als bei den meisten geschützten Bezeichnungen, deren unrechtmäßige Führung in der Regel ordnungswidrig ist, stellt die unrechtmäßige Führung eines deutschen oder ausländischen akademischen Grades eine Straftat gemäß § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) dar und kann sogar mit Freiheitsstrafe belegt werden.

Dies gilt auch für die Führung von Bezeichnungen, die akademischen Graden zum Verwechseln ähnlich sind. Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass gegenüber Dritten der Anschein erweckt werden kann, es handele sich um einen akademischen Grad, also selbst bei Bezeichnungen wie „Diplom-Webmaster“ oder „Diplom-Sekretärin“. Da in Deutschland z. B. im Bereich der beruflichen Weiterbildung als „Diplom“ titulierte Bescheinigungen üblich sind und auch oft bewusst akademisch anmutende Begriffe wie „Fernstudium“, „Diplomprüfung“, „auf universitärem Niveau“ im selben Zusammenhang verwendet werden, ist der Irrtum weit verbreitet, man könne sich nach Erhalt eines solchen Zertifikates das Kürzel „Dipl.“ vor die Berufsbezeichnung setzen. Diese Unbekümmertheit kann aber letztlich sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Bezeichnungen „Diplom“ bzw. „Dipl.“ implizieren, wenn sie neben dem Namen geführt werden, in jedem Fall einen akademischen Grad. Das Hinzufügen der Abkürzung des verleihenden Weiterbildungsinstituts als Klammerzusatz ist nicht geeignet, eine Verwechslung mit einem akademischen Grad auszuschließen. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad

Die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ ist im Gegensatz zu den oben genannten akademischen Bezeichnungen nicht geschützt. Übersetzer(in) kann sich also auch nennen, wer nicht über einen einschlägigen Abschluss verfügt. Jeder Übersetzer – ob mit Diplom oder ohne – lernt am meisten in der praktischen Tätigkeit. Die akademische Ausbildung vermittelt aber das notwendige Rüstzeug, und auch hier gilt der Satz, dass man zwar nicht alles wissen muss, aber in der Lage sein muss, herauszufinden, wo es steht… Erfolgreiche Übersetzer verbinden Sprachbegabung mit technischem Verständnis und Recherchekompetenz. Wie ein Kollege einmal formulierte: Ein Übersetzer ist jemand, der sechs Übersetzungsvorschläge in Wörterbüchern zur Kenntnis nimmt und dabei auf den siebten, besten kommt.

Ob vereidigt, beeidigt oder ermächtigt: Es läuft immer auf dasselbe hinaus. Die Betreffenden sind für die Zwecke der Gerichte und Notare zugelassen und können Übersetzungen von Urkunden mit einem Bestätigungsvermerk versehen, der die ordnungsgemäße Übereinstimmung mit der Vorlage bescheinigt. Dolmetscher:innen werden wiederum in der Regel als „ermächtigte Dolmetscher:innen“ bezeichnet. Mehr dazu erfahren Sie auf Wikipedia. Oder hier.

Muss man das studieren?

Antwort: Es gibt zahlreiche Wege zur Übersetzerqualifikation. U. a. bieten die Universitäten Heidelberg, Hildesheim, Mainz-Germersheim, Saarbrücken und die Fachhochschulen Flensburg, Köln und Magdeburg Übersetzerstudiengänge an. Die früher üblichen Abschlüsse Akademisch geprüfter Übersetzer (in einer Fremdsprache), Diplom-Übersetzer und Diplom-Fachübersetzer (2 oder mehr Fremdsprachen) werden im Zuge des Bologna-Prozesses durch Bachelor- und Master-Abschlüsse ersetzt.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere private und staatliche Institute, die einschlägige Ausbildungsgänge anbieten. Mehr Informationen hierzu sowie Links zu den Ausbildungsstätten bietet die Website des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer www.bdue.de.

Der Abschluss Diplom-Fachübersetzer wurde von der Universität Hildesheim (vormals Hochschule Hildesheim) vergeben und unterscheidet sich insofern von den anderen Studiengängen, als in Hildesheim ausschließlich die Ergänzungsfächer Maschinenbau und Elektrotechnik von speziell für die Übersetzer zuständigen Ingenieuren gelehrt wurden und in diesen Fächern bei Abschluss des 8. Semesters der Regelstudienzeit auch technische Diplomprüfungen abgelegt werden mussten.

Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail: hallo@dialog-translations.com