9 Feb. Ermächtigt und beeidigt

Für die Beeidigung von Übersetzern zuständig: Landgericht Hannover
Für die Beeidigung von Übersetzern zuständig: Landgericht Hannover

Zur Beeidigung nach Hannover

Nachdem die amtierende Richterin am Landgericht Hannover mich heute Morgen beeidigt hat, darf ich mich nun „Vom Landgericht Hannover ermächtigter Übersetzer und beeidigter Dolmetscher für die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch“ nennen. Dem Ganzen voraus ging – wie bereits an dieser Stelle berichtet – eine Fortbildung in Sachen Rechtssprache und Rechtswesen und die Einreichung einer erklecklichen Zahl von Unterlagen – u. a. Führungszeugnis, Diplomurkunden, Bescheinigungen des Amts- und Insolvenzgerichts und nicht zuletzt ein handschriftlicher Lebenslauf voraus. Tja, mein letzter handschriftlicher Brief von mehr als zwei Seiten Länge ist sehr lange her, da wollten die Fingermuskeln erst wieder trainiert werden.

Interessanterweise fiel es selbst den anwesenden Juristen schwer, den Sinn der Differenzierung zwischen Ermächtigung und Beeidigung darzulegen. Sinn der Beeidigung ist es ja in erster Linie, eine immer neue Vereidigung hinzugezogener Dolmetscher vor Gericht zu erübrigen, weil sich der Dolmetscher dann nur noch auf den bereits beurkundeten Eid beziehen kann. Das spart in erster Linie Zeit bei der Verhandlung. Die Ermächtigung wiederum erlaubt es dem Übersetzer (wie auch der Übersetzerin), im stillen Kämmerlein Übersetzungen schriftlicher Dokumente anzufertigen und den schicken Rundstempel nebst einer Bescheinigung der ordnungsgemäßen Anfertigung und einer Unterschrift darunterzusetzen. Um eine Beglaubigung handelt es sich dabei übrigens NICHT! Denn zu der sind nur Behörden befugt. ÜbersetzerInnen sind keine NotarInnen!

Stempel im neuen Gewand

Wieder in Oldenburg angekommen, galt mein erster Weg dem Stempelmacher, wo das vorgegebene Muster des Rundstempels zu besprechen und inhaltlich mit Namen, Berufsbezeichnung, Adresse und Sprachkombinationen unter einen Hut – sprich in eine runde Form – gebracht werden musste. So ein Stempel kostet mittlerweile siebzig Euro, erfuhr ich. Nun, Freitag habe ich ihn und größer als der alte wird er auch sein – es muss ja mehr Text hinein. Die nächsten Dokumente, unter die der neue Stempel darf, werden nicht lange auf sich warten lassen…

 

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