17 Okt. Beglaubigte Übersetzungen
Rechtssprache-Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher
Gemäß § 31 NJG erlöschen allgemeine Beeidigungen von Dolmetschern bzw. Ermächtigungen von Übersetzern, die vor dem 01.01.2011 vorgenommen worden sind, mit Ablauf des 31.12.2015[i]. Wer über diesen Zeitpunkt hinaus vereidigt werden oder bleiben möchte, muss seine Kenntnisse des deutschen Rechtswesens im Rahmen einer vom Land Niedersachsen zugelassenen Prüfung nachweisen. Die Vereidigung beim Landgericht Hannover ist die Voraussetzung dafür, für Gerichte und Notare hierzulande „bestätigte“ Übersetzungen anfertigen und bei Gericht dolmetschen zu dürfen.
Beglaubigte Übersetzungen? Bestätigte Übersetzung!
Häufig wird von „beglaubigten“ Übersetzungen gesprochen, was jedoch insofern nicht korrekt ist, als Übersetzer ein Dokument nicht öffentlich beglaubigen können, sondern durch Unterschrift, Stempel und einen ausführlichen Bestätigungsvermerk die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original zusichern, das übrigens der Übersetzung tunlichst beizuheften ist. Eine Reihe von Berufsverbänden bietet entsprechende Schulungen an – in Form von Präsenzseminaren, die etwa der BDÜ in Hannover durchführt, oder online als Webinar, also in Form einer Videokonferenz, wie sie das Braunschweiger Büro von Dr. Isabelle Thormann in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin Jana Hausbrandt und dem BDÜ anbietet[ii].
Beeidigung – ja oder nein
Da meine Beeidigung bereits 1992 erfolgt ist, gehörte auch ich zum Kreis derjenigen, die vor der Frage standen, ob eine Verlängerung geschäftlich sinnvoll sei – eigentlich liegt mein Schwerpunkt ja eher im Bereich Übersetzungen für die IT- und die Energiebranche und weniger beim Gerichtsdolmetschen oder Urkundenübersetzen. Da aber auch so mancher Industriekunde hin und wieder ein Dokument mit einem schicken Rundstempel wünscht und die Zahl meiner Privatkunden mit Urkunden-Anliegen in letzter Zeit zugenommen hat, habe ich mich für die Investition in die Verlängerung meiner Beeidigung entschieden – ganz billig ist der Spaß nämlich nicht; die Seminargebühr beträgt 300 €, die Prüfung noch einmal 350 €. Aufgrund der gegenüber einem Präsenzseminar entfallenden Reise- und Übernachtungskosten hatte ich mich für das Online-Angebot entschieden. Alles, was man für so ein Webinar braucht, ist ein PC mit Webcam und Mikrofon; die für die Übertragung erforderliche Citrix-Software „GoToMeeting“ ist im Handumdrehen installiert.
Ablauf
An sechs ca. zweistündigen Terminen erläuterte das Duo Isabelle Thormann/Jana Hausbrandt die Grundzüge von Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichem Recht sowie die linguistischen Besonderheiten der Rechtssprache – etwa, dass „besorgen“ im juristischen Kontext etwas ganz anderes heißt (nämlich „befürchten“) und erfuhren von verkappten Konditionalen und Linksattributen. Ich habe mich gefreut, einmal schriftlich bestätigt zu bekommen, dass verpflichtende Aussagen in deutschen Verträgen in einem schlichten Präsens gehalten sind („Gebotspräsens“) und nicht, wie man es häufig in Anlehnung ans Englische liest, im Futur (Beispiel: „Der Mieter übergibt die Wohnung besenrein“ und nicht „der Mieter wird die Wohnung besenrein übergeben“). Die Teilnehmer konnten Fragen stellen und auch gleich ein paar kleine Übungen absolvieren. Im Anschluss konnte man sich zum nächstmöglichen Prüfungstermin anmelden. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung kann man dann beim Landgericht Hannover einen Antrag auf Neuregistrierung stellen, wobei noch eine ganze Reihe weiterer Bescheinigungen einzureichen ist, siehe Website des Landgerichts Hannover unter Informationen und Downloads/Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Beeidigung
LG Hannover – Beeidigung als Uebersetzer – FAQ