19 Nov. Beeidigte Übersetzer auf dem Prüfstand

Alles neu in Niedersachsen
Zum Jahresende 2015 büßen alle vor 2012 in Niedersachsen vereidigten Übersetzer und Dolmetscher ihre gerichtliche Zulassung ein. Als betroffener Übersetzer, der seit Jahrzehnten seine Beeidigung beim zuständigen Landgericht vor Ort in der Tasche bzw. in einem schönen Ordner hat, fragt man sich erst einmal: Was soll die Schikane? Schließlich verfüge ich ja über 23 Jahre Berufserfahrung!
Zweck dieser Übung ist es aber offenbar, durch einen radikalen Neuanfang auf der Basis eines neuen Gesetzes von 2012 die Spreu vom Weizen zu trennen, da so sämtliche an einer gerichtlichen Beeidigung interessierten Sprachmittler nach den neuen, strengeren Kriterien eine Neuzulassung beantragen müssen, die Bewährten und die weniger Bewährten.
Neue Anforderungen an beeidigte Übersetzer
Dazu gehören der Nachweis solider Kenntnisse der deutschen Rechtssprache, typischerweise in Form eines nach einem Rechtssprache-Kurs erteilten Zeugnisses, sowie der Nachweis von Sprachkenntnissen durch ein einschlägiges Hochschulzeugnis, gegebenenfalls in beglaubigter Übersetzung, die Einreichung eines handschriftlichen Lebenslaufs, eines Führungszeugnisses, einer Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse, eines Auszugs aus dem zentralen elektronischen Schuldnerregister, eine Bescheinigung des Insolvenzgerichts und eine Bescheinigung des Amtsgerichts in Bezug auf das örtliche Schuldnerregister.
Hoher Aufwand sorgt für Selektion
Die Beibringung all dieser Nachweise kostet jede Menge Zeit und Geld. Denn obendrein möchte das Landgericht Hannover für die Beeidigung in der Erstsprache eine Gebühr von 150 € sehen und für jede weitere nachgewiesene Arbeitssprache sind noch einmal 100 € fällig.
Die Vorteile für die niedersächsische Justiz liegen auf der Hand – man kann sich von in der Vergangenheit leichtfertig mit einer Beeidigung ausgestatteten Amateur-Sprachmittlern trennen und obendrein einen Batzen Gebühren einstreichen, was die Landeskasse sicher freut. Die Frage ist natürlich, ob nicht auch manch qualifizierter Übersetzer durch den finanziellen und zeitlichen Aufwand vor allem für die Rechtssprache-Kurse abgeschreckt wird. Viele Kollegen müssen für die Teilnahme an den Präsenzseminaren ein halbes Dutzend Reisen auf sich nehmen und haben Kosten für Seminargebühr, Reise und Unterkunft zu tragen. Andererseits besteht natürlich die Aussicht, aufgrund eines kleineren Pools an gerichtskompatiblen Konkurrenten öfter mal zum Zuge zu kommen und so die Kosten auf die Dauer wieder hereinzuholen.
LG Hannover – Beeidigung als Uebersetzer – FAQ
Informationen des LG Hannover für Übersetzer und Dolmetscher