Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen Dialog Translations (nachstehend „wir“ oder „uns“),
vertreten durch Hans Christian v. Steuber, und unseren Kunden, soweit keine abweichenden
Bedingungen ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie
ausdrücklich anerkannt haben.
2. Abwicklung des Übersetzungsauftrags
Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern kein Festpreis vereinbart wird.
Aufträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform (E-Mail, Brief oder Fax). Nur in Ausnahmefällen kann
die Auftragserteilung mündlich erfolgen. Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe
vereinbart.
Die Übersetzung wird nach den in der DIN 2345 festgehaltenen Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Fachterminologie wird - sofern keine Unterlagen oder
besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind - nach bestem Wissen und
unter Nutzung der besten verfügbaren Informationsquellen und Recherchetools fachgerecht übersetzt.
Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber informiert uns spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen
der Übersetzung (Dateiformate, Anzahl der Ausfertigungen, Formatierungsanforderungen etc.). Im
Sinne einer zielgruppengerechten Übersetzung sollte der Verwendungszweck der Übersetzung
angegeben werden. Ist die Übersetzung zur Veröffentlichung bestimmt, lässt der Auftraggeber uns zu
Qualitätssicherungszwecken eine Kopie zukommen.
Informationen und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung notwendig sind, stellt uns der
Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe zur Verfügung (Glossare des Auftraggebers,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
4. Berechnungsgrundlage für Übersetzungsleistungen
Unsere Übersetzungshonorare werden anhand der Wortzahl des Ausgangstextes ermittelt, sofern nichts
anderes vereinbart ist.
Für Kleinaufträge, bei denen der textmengenbezogene Preis dem tatsächlichen Aufwand nicht
entspricht, wird ein Mindesthonorar von EUR 50,00 berechnet.
Für einen Bestätigungsvermerk mit Rundstempel auf Übersetzungen wird eine Gebühr von EUR 15,00
je Dokument berechnet.
Für Sonderleistungen wie Expresszustellung, Lieferung auf Diskette oder zusätzlicher Ausdruck der
Übersetzung werden die jeweils anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Die Übersetzung wird nach Fertigstellung auf dem vereinbarten Weg an den Auftraggeber übermittelt.
Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Rechnung auf dem
Postweg an den Auftraggeber gesandt, ein Versand per E-Mail oder Fax ist aber auch möglich.
Leistungen wie das Redigieren von Übersetzungen, Korrekturlesen von druckreifen Unterlagen sowie
zusätzliche Schreibarbeiten werden nach Zeitaufwand mit EUR 60,00 pro Stunde berechnet. Der
zusätzlichen Berechnung unterliegen auch notwendige bzw. vom Kunden gewünschte Gestaltungs-,
Satz- und Kopierleistungen sowie andere von uns erbrachte Serviceleistungen. Wird ein bereits
begonnener Auftrag storniert, stellen wir dem Auftraggeber die fertig gestellte Arbeit zur Verfügung und
berechnen diese Leistung. Wir behalten uns dabei vor, etwaige weiter gehende Schäden geltend zu
machen.
5. Berechnungsgrundlage für Dolmetschleistungen
Dolmetschleistungen werden nach Einsatzzeit (Einsatzzeit = Dolmetschzeit + Reisezeit + evtl.
Wartezeit) zzgl. der gefahrenen Kilometer bzw. der tatsächlichen Fahrtkosten (z. B. Bus/Bahn)
berechnet. Angebrochene halbe Stunden zählen als volle Stunden. Bei der Vereinbarung von
Tagespauschalen können notwendige Nebenkosten (z. B. Reisekosten) zusätzlich berechnet werden.
Entfällt der Dolmetscheinsatz, ohne dass wir bzw. der Dolmetscher rechtzeitig (nach vorheriger
Vereinbarung) informiert wurden, können dem Auftraggeber mind. eine Stunde Dolmetschzeit sowie die
volle Reisezeit und die Fahrtkosten bzw. bei kurzfristiger Absage ein Entschädigungshonorar in Höhe
von 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt werden.
6. Ausführung und Mängelbeseitigung
Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder
auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, sind nicht von uns zu
vertreten.
Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat
er Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch uns. Der Anspruch auf
Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber uns gegenüber unter genauer Angabe des Mangels
schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit räumt der Auftraggeber eine
angemessene Frist ein.
Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2
Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten erfolgt ist.
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Ein Verzug tritt jedoch nicht ein, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den nicht wir
zu vertreten haben. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu
verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen
ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu
verhandeln.
7. Haftung
Dialog Translations haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung
bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Wir bitten unsere
Kunden, bei Problemen zunächst das Gespräch mit uns zu suchen, damit nach einer einvernehmlichen
Lösung gesucht werden kann.
8. Vertraulichkeit
Wir verpflichten uns, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen
und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln.
9. Vergütung und Grundlage der Berechnung
Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.
Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.
11. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist
Oldenburg.
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt.